Datei:Vorgeschriebene Fahrtrichtung gerade links VZ.png: Unterschied zwischen den Versionen

Aus KiwiThek
Wechseln zu: Navigation, Suche
('''Dieses Verkehrszeichen ist ein Vorschriftszeichen und zeigt'''<br> '''die vorgeschriebene Fahrtrichtung gerade oder links an.'''<br> Bildquelle: commons.wikimedia.org<br> Autor: 3247 - public domain (§ 7 Abs. 1 UrhG))
 
K (Maintenance data migration)
 
(2 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
'''Dieses Verkehrszeichen ist ein Vorschriftszeichen und zeigt'''<br>
+
{{Bildinformationen|Beschreibung=Dieses Verkehrszeichen ist ein Vorschriftszeichen und zeigt die vorgeschriebene Fahrtrichtung gerade oder links an.|Urheber=3247|Herausgeber=commons.wikimedia.org|QuelleUrl=https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Vorschriftszeichen_15_gerade_links.svg|QuelleText=|LizenzUrl=https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/|LizenzText=CC0 1.0|Originaltitel=Österreichisches Vorschriftszeichen 15 - Vorgeschriebene Fahrtrichtung|Bearbeitung=|GeoLand=|GeoRegion=|GeoGPSNorth=|GeoGPSEast=|Sonstiges=Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist ein freies Werk, da es Teil der österreichischen Straßenverkehrszeichenverordnung (StVZVO) oder eines anderen Gesetzes, einer Verordnung oder einer amtlichen Veröffentlichung ist (§ 7 Abs. 1 UrhG).}}
'''die vorgeschriebene Fahrtrichtung gerade oder links an.'''<br>
 
Bildquelle: commons.wikimedia.org<br>
 
Autor: 3247 - public domain (§ 7 Abs. 1 UrhG)
 

Aktuelle Version vom 20. Dezember 2019, 15:02 Uhr

Beschreibung Dieses Verkehrszeichen ist ein Vorschriftszeichen und zeigt die vorgeschriebene Fahrtrichtung gerade oder links an.
Urheber 3247
Herausgeber commons.wikimedia.org
Quelle https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Vorschriftszeichen_15_gerade_links.svg
Lizenz CC0 1.0
Originaltitel Österreichisches Vorschriftszeichen 15 - Vorgeschriebene Fahrtrichtung


Sonstiges
Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist ein freies Werk, da es Teil der österreichischen Straßenverkehrszeichenverordnung (StVZVO) oder eines anderen Gesetzes, einer Verordnung oder einer amtlichen Veröffentlichung ist (§ 7 Abs. 1 UrhG).

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell15:12, 21. Feb. 2017Vorschaubild der Version vom 21. Februar 2017, 15:12 Uhr1.024 × 1.024 (45 KB)Ehofbauer (Diskussion | Beiträge)
  • Du kannst diese Datei nicht überschreiben.

Die folgende Seite verwendet diese Datei: